Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 23 K 3686/10.A

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flücht¬linge vom 18. Mai 2010 wird aufgehoben, mit Ausnahme der Abschiebungsan-drohung, sofern sich diese nicht auf Kamerun bezieht (Ziff. 4 Satz 3).

Die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger als Asylberechtigten anzu-erkennen und festzustellen, dass die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG vorliegen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Be-klagte kann die Vollstreckung durch Sicher¬heitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Be¬trages abwen¬den, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Si¬cherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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