Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 1512/12

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung auf-gege¬ben, den Eintritt des Antragstellers in den Ruhestand vorläufig bis zur Bestandskraft des Ablehnungsbescheides vom 3. Juli 2012, längstens bis zum 28. Februar 2015, hinauszuschieben.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 25.000 Euro festgesetzt.


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