Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 8 K 1438/11

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 15. Februar 2011 verpflichtet festzustellen, dass die Kläger die deut-sche Staatsangehörigkeit besitzen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.300,- Euro vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.