Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 6693/11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45

Zitiert von

Beschluss vom Verwaltungsgericht Wiesbaden (3. Kammer) - 3 K 949/14.WI
26. Februar 2015
3 K 949/14.WI 26. Februar 2015

Referenzen