Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 6860/11

Tenor

Soweit die Klägerin ihre Klage zurückgenommen hat, wird das Ver-fahren eingestellt.

Die Klage im übrigen wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheits¬leistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreiben¬den Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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