Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 1628/12

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung auf-gegeben, den Eintritt des Antragstellers in den Ruhestand bis zu ei-nem Monat nach Zustellung einer neuen, die Rechtsauffassung des Gerichts beachtenden Entscheidung über seinen Antrag vom 14. Juli 2010 hinauszuschieben, längstens jedoch bis zur Bestandskraft des Ablehnungsbescheides vom 23. Juli 2012 und um nicht mehr als drei Jahre.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 30.000 Euro festgesetzt.


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