Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 25 K 5958/11

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollsteckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleis¬tung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicher¬heit in gleicher Höhe leistet.


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