Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 5 K 1441/12

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerseite trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerseite darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betra¬ges leistet.


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