Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 L 1208/12

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 5158/12 des Antragstellers gegen den Genehmigungsbescheid des Antragsgegners vom 27. Juni 2012 zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten und zur Aufzucht von 84.500 Mastgeflügelplätzen (Masthähn¬chen) einschließlich der erforderlichen Nebeneinrichtungen wird wie-derhergestellt.

Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte mit Ausnahme ihrer außergerichtlichen Kosten, die sie jeweils selbst tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.


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