Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 L 2384/12

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 8 K 8546/12 gegen die Ordnungsverfügung vom 21. November 2012 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.


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