Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 14 K 5368/12

Tenor

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 9/10 und die Beklagte zu 1/10.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, soweit nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


1 234567891011121314151617181920212223242526272829303132333435363738394041424344454647484950515253545556575859606162636465666768

Zitiert von

Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 14 B 756/24
26. September 2024
14 B 756/24 26. September 2024
Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 14 K 222/19
8. März 2021
14 K 222/19 8. März 2021

Referenzen