Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 25 L 1165/13.A

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Dieser Beschluss soll der Ausländerbehörde der Stadt T per Telefax bekanntgegeben werden.


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