Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 11 L 1018/13

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 11 K 4241/13 der Antragstellerin gegen den Zurückstellungsbescheid des Antragsgegners vom 9. April 2013 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens, die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auf 24.375,-- Euro festgesetzt.


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