Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 K 6570/11

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Polizeipräsidiums E vom 29. April 2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 4. Oktober 2011 verpflichtet, auch die Zeiten der Verwendung des Klägers auf der WSP‑Wache E1 von Mai 1983 bis März 1991 als Dienstzeiten im Wechselschichtdienst anzuerkennen und demgemäß die Regelaltersgrenze des Klägers um ein Jahr zu verringern.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v. H. des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


12345789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839404142434445464748495051525354555657585960616263646566676869707172

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.