Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 L 1406/13.A

Tenor

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin H.        aus C.      wird abgelehnt.

Der Beschluss soll den Verfahrensbeteiligten und der Ausländerbehörde Kreis W.       per Fax bekanntgegeben werden.


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