Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 L 1220/13

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 3 K 5697/13 gegen die Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 01.07.2013 in der Gestalt der Änderungsverfügung vom 17.07.2013 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,- Euro festgesetzt.


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