Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 1412/13

Tenor

  • 1

    Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  • 2

    Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.


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