Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 16 K 601/13

Tenor

Der Bescheid vom 4. Januar 2013 wird aufgehoben.

Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens je zu 1/2.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der jeweilige Schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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