Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 K 4243/13

Tenor

Der Grundbesitzabgabenbescheid (Änderungsbescheid) der Beklagten über Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren vom 11. April 2013 wird aufgehoben, soweit die darin festgesetzten Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren den Betrag von 262,94 Euro übersteigen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu 70 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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