Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 L 2480/13

Tenor

  • 1

    Im Wege der einstweiligen Anordnung wird vorläufig festgestellt, dass der Bewerbung des Antragstellers um das zum 1. Januar 2014 zu besetzende Amt einer/eines Beigeordneten bei der Stadt Erkrath nicht die Höchstaltersgrenze des § 120 Abs. 2 S. 3 LBG NRW entgegensteht.  

  • 2

    Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.


1234567891011121314

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.