Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 14 K 5811/13

Tenor

Dem Kläger wird für das Verfahren erster Instanz zur Hälfte Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt K.    T.           aus E.         beigeordnet.

Im Übrigen wird der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.


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