Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 1234/13

Tenor

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die im Juli 2013 zur Besetzung vorgesehenen Stellen der Besoldungsgruppe A 12 mit einem der Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner und der Beigeladene zu 3. je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1., zu 2. und zu 4. sind nicht erstattungsfähig.

2. Der Streitwert wird auf 12.952,78 Euro festgesetzt.


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