Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 1830/13

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 13.000,-- Euro festgesetzt.


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