Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2 L 2018/13

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 9. Die übrigen Beigeladenen tragen außergerichtliche Kosten selbst.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 10.000,-- Euro festgesetzt.


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