Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 6 K 6472/13.A

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 30. Juli 2013 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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