Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 25 K 8830/13.A

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 7. November 2013 wird aufgehoben. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens zu 5/6, die Kläger gesamtschuldnerisch zu 1/6; Gerichtskosten werden nicht erhoben.


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