Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 9 K 1855/11

Tenor

Die den Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 6. Januar 2011 (Az.: 61.4‑B‑749/10) zur Errichtung eines Satteldaches, Ausbau im Dachgeschoss, Erdgeschossumbau und Änderung der Treppe auf dem Grundstück P.--ring  14 in S.        wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, sofern nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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