Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 1966/13

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den beim Ministerium für C.     ausgeschriebenen Dienstposten der Referatsleitung im Referat X „T.              , “ nicht dem Beigeladenen zu übertragen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 14.826,66 Euro festgesetzt.


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