Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 10 K 5206/13

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 23. Mai 2013 wird aufgehoben, soweit er einen Kostenbeitrag für die Zeit ab 1. März 2013 festsetzt.

Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen die Klägerin zu 1/12, die Beklagte zu 11/12.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vorher Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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