Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 K 2618/13

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 28. Januar 2013 verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut über den von der Klägerin erhobenen Anspruch auf Ausweisung von 35 weiteren vollstationären Betten im Krankenhausplan des Beklagten zu entscheiden; im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 1/3 und der Beklagte zu 2/3.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch den jeweiligen Kostengläubiger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn dieser nicht zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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