Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 10 L 683/14

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst zu tragen hat.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.


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