Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 134/14

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf bis zu 16.000,00 Euro festgesetzt.


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