Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 K 304/14.A

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 7. Januar 2014 wird hinsichtlich der Ziffern 1. und 2. aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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