Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 K 9044/13

Tenor

  • 1.

    Der Kläger und das beklagte Land tragen die Kosten des in der Hauptsache erledigten Verfahrens jeweils zur Hälfte.

  • 2.

    Der Streitwert wird auf 50.000 Euro festgesetzt.


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