Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 L 1271/14

Tenor

Der Antrag wird einschließlich des Prozesskostenhilfegesuchs abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.


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