Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 19 K 4852/13

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger durch Reduzierung des Klageantrages konkludent die Klage zurückgenommen hat.

Die Beklagte wird unter teilweiser entsprechender Aufhebung ihres Bescheides vom 22. Mai 2013 verpflichtet, dem Kläger Eingliederungshilfe in Form einer Integrationshilfe während seiner Teilnahme am Angebot der Offenen Ganztagsschule an der G.           -Schule für den Zeitraum entsprechend dem Beschluss der Kammer vom 26. Juli 2013 - 19 L 1042/13 - zu bewilligen.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte.


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