Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 4 L 1877/14

Tenor

Die Anträge werden abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens gesamtschuldnerisch einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auf 3.750 Euro festgesetzt.


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