Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 16 K 645/14

Tenor

Der Bescheid vom 10. Januar 2014 wird insoweit aufgehoben, als Abfallbeseitigungsgebühren in Höhe von 1.168,17 Euro festgesetzt werden.

Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.


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