Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 7 L 1856/14

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 5248/14 gegen die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gemäß § 31 Abs. 1 AufenthG (Nr. 2 der Ordnungsverfügung vom 11. Juli 2014) und die Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung (Nr. 6 der Ordnungsverfügung vom 11. Juli 2014) wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.


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