Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 21 L 2173/14

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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Zitiert von

Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 12 CE 20.985
14. Mai 2020
12 CE 20.985 14. Mai 2020
Beschluss vom Verwaltungsgericht Freiburg - 4 K 345/20
6. April 2020
4 K 345/20 6. April 2020

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