Gerichtsbescheid vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 3 K 5573/14

Tenor

Die Klage wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen.

Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.


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