Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 22 K 4141/14.A

Tenor

Der gegenüber dem Kläger zu 2 ergangene Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 5. Juni 2014 (Az. 0000000 – 439) wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.


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