Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 8 L 1254/15.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 8 K 2655/15.A hinsichtlich Ziffer 2 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 26. Februar 2015 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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