Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 15 L 1666/15.A

Tenor

Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt T.     aus L.       beigeordnet.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 15 K 3452/15.A gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) vom 2. März 2015 wird angeordnet, soweit dort unter Ziffer 2 die Abschiebung des Antragstellers nach Italien angeordnet ist

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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