Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 K 4701/14

Tenor

Das Gericht schlägt den Beteiligten zur einvernehmlichen Beilegung des Rechtsstreits gemäß § 106 S. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) folgenden

Vergleich

vor:

1.       Die Beklagte gewährt dem Kläger über die durch Bescheid vom 23. Mai 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 1. Juli 2014 bereits gewährte Beihilfe hinaus eine weitere Beihilfe in Höhe von 703,82 EUR.

2.       Im Übrigen nimmt der Kläger die Klage zurück.

3.       Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte zu 90 % und der Kläger zu 10 %.

4.       Die Beteiligten erachten mit diesem Vergleich das vorliegende Klageverfahren als vollständig erledigt.


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