Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 18 L 2298/15

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,‑ Euro festgesetzt.

Der Tenor dieses Beschlusses soll der Antragstellerin telefonisch vorab bekannt gegeben werden.


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