Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 11 L 1963/15

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 11 K 3424/15 wird, soweit mit ihr die Aufhebung des Zurückstellungsbescheides der Antragsgegnerin vom 24. April 2015 begehrt wird, wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 12.500,- Euro festgesetzt.


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