Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 13 L 2018/15

Tenor

1.              Im Wege der einstweiligen Anordnung wird vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache festgestellt, dass die an den Antragsteller gerichtete Aufforderung vom 11. Mai 2015, sich amtsärztlich auf seine Dienstfähigkeit untersuchen zu lassen, rechtswidrig ist.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und der Antragsgegner jeweils zur Hälfte.

2.              Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.


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