Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 L 1488/16.A

Tenor

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen die Antragsteller.

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren  betreffend die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes unter Beiordnung von Rechtsanwalt V.      I.     aus E.        wird abgelehnt.

Gründe:


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