Beschluss vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 17 L 2299/16.A

Tenor

Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 27. Juni 2016 (Az. 17 L 1547/15.A) wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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